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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Bodengrundreinigungen
Leistungsumfang und Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte "Bodengrundreinigung" gemäß Angebot und Auftragsbestätigung (Als AB gilt das unterschriebene Angebot durch den Auftragnehmer). Im Leistungsumfang enthalten sind:
  • Fachgerechte Reinigung nach Stand der Technik
  • Einsatz aller notwendigen Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte
  • Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers (sofern technisch möglich und im Angebot enthalten)
(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
  • Bereitstellung von Strom und Wasser (müssen vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden)
  • Detailreinigung von Fugen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)
  • Beseitigung von tiefen Materialschäden (z. B. Risse, Ausbrüche)
  • Reinigung von nicht zugänglichen Flächen (z. B. unter fest installierten Möbeln)
  • Spezialbehandlungen (z. B. Fleckenentfernung bei chemischen Reaktionen, Sanierung von Wasserschäden)
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand in Regiestunden verrechnet.
Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
  • Die zu reinigenden Flächen vollständig freigeräumt sind (Möbel, Teppiche, Gegenstände etc. sind zu entfernen).
  • Stromanschlüsse (230V) und Wasserzapfstellen in ausreichender Menge und Qualität verfügbar sind.
  • Zugang zu allen zu reinigenden Bereichen gewährt wird.
  • Empfindliche Materialien (z. B. Naturstein, Linoleum, Parkett) vor Reinigungsbeginn schriftlich angegeben werden.
(2) Hinweispflicht bei Besonderheiten:
  • Der Auftraggeber hat uns vor Arbeitsbeginn über bekannte Materialmängel, Vorbehandlungen (z. B. Versiegelungen, Imprägnierungen) oder besondere Verschmutzungen (z. B. chemische Rückstände, Öl, Farbreste) zu informieren. Unterbleibt diese Information, entfällt die Haftung für daraus resultierende Schäden.
Reinigungserfolg und Materialeigenschaften
(1) Keine Garantie auf vollständige Fleckenentfernung:
  • Aufgrund von Materialeigenschaften, Alter, Vorbehandlung und Art der Verschmutzung können nicht alle Flecken oder Verfärbungen restlos entfernt werden. Maßgeblich ist der nach Stand der Technik erreichbare Reinigungserfolg.
(2) Materialabhängige Einschränkungen:
  • Teppiche/Textilbeläge: Tief eingedrungene Farbstoffe (z. B. Rotwein, Kaffee) oder chemische Reaktionen können irreversible Verfärbungen hinterlassen.
  • Naturstein: Bei saugenden Steinen können Flecken durch Eindringen in Poren nicht vollständig entfernbar sein.
  • Linoleum: Verfärbungen durch langfristige Abdeckung (z. B. nach Verrücken von Möbeln) oder alkalische Reinigungsmittel (pH-Wert zu hoch) können sichtbar bleiben.
  • Hartböden/Fugen: Eine Fugendetailreinigung ist nicht Teil der Standardleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Die Reinigungsleistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie fachgerecht nach den Regeln der Technik durchgeführt wurde – unabhängig davon, ob optisch sichtbare Reste verbleiben.
Abnahme und Mängelrüge
(1) Sofortige Abnahme:
  • Der Auftraggeber oder ein bevollmächtigter Vertreter hat die gereinigten Flächen unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu kontrollieren und auf etwaige Mängel hinzuweisen.
(2) Schriftliche Abnahme:
  • Offensichtliche Mängel sind vor Ort und noch während unserer Anwesenheit zu rügen.
  • Die Abnahme erfolgt durch Unterschrift auf dem Lieferschein oderAbnahmeprotokoll. Ohne schriftliche Mängelrüge gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
(3) Nachbesserung:
  • Bei berechtigten Mängelrügen werden wir innerhalb von 14 Tagen eine Nachbesserung vornehmen, sofern der Mangel auf unsere Leistung zurückzuführen ist. Eine erneute Reinigung abgenommener Flächen wird in Regiestunden verrechnet.
Haftung und Haftungsausschluss
(1) Haftung für Grobfahrlässigkeit und Vorsatz:
  • Wir haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter verursacht werden.
(2) Haftungsausschluss: Keine Haftung besteht für:
  • Materialschäden, die auf mangelhafte Vorbehandlung, falsche Materialangaben oder unsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
  • Schäden an nicht freigeräumten Flächen (z. B. unter Möbeln).
  • Verfärbungen oder Materialveränderungen, die durch die Eigenschaften des Belags (z. B. Lichtempfindlichkeit von Linoleum, Porosität von Naturstein) bedingt sind.
  • Folgeschäden (z. B. durch eingeschlossene Feuchtigkeit nach unsachgemäßer Trocknung).
  • Schäden an Drittmaterialien (z. B. Wände, Möbel), die durch unvermeidbare Reinigungsflüssigkeitstropfen entstehen.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahngebühren (gemäß § 456 UGB) berechnet.
(3) Teilleistungen können nach Abnahme sofort in Rechnung gestellt werden.
Regiestunden und Zuschläge
(1) Regiestundensatz:
  • Nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden mit € 64,50 netto pro Stunde (Facharbeiter) verrechnet. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.
(2) Zuschläge:
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: +75 % auf den Regiestundensatz
  • Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): +50 % auf den Regiestundensatz
Vertragsdauer und Kündigung
(1) Angebotsgültigkeit:
  • Angebote sind 30 Tage ab Datum bindend, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Terminverschiebungen:
  • Bei von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen (z. B. höhere Gewalt, Materialmangel beim Auftraggeber) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Wir bemühen uns, den Termin kurzfristig nachzuholen.
(3) Stornierung durch den Auftraggeber:
  • Kostenfreie Stornierung bis 5 Werktage vor vereinbartem Termin.
  • Stornogebühr von 30 % des Auftragswertes bei Stornierung 4 - 2 Werktage vor Termin.
  • Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes bei Stornierung am Vortag oder am Termin selbst.
Schlussbestimmungen
(1) Schriftformklausel:
  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
(2) Gerichtsstand und anwendbares Recht:
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landeck. Es gilt österreichisches Recht.
(3) Salvatorische Klausel:
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hinweis
Mit Unterzeichnung des Angebots oder Auftragsbestätigung bestätigen Sie, dass Sie diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Stand ab Jänner 2026
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