für Baureinigungen, Glasreinigungen, Spezialreinigungen und
Fassadenreinigungen
1. Leistungen und Bereitstellung von Ressourcen
In diesem Angebot sind sämtliche Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte enthalten. Wasser und Strom
müssen
vom Auftraggeber (AG) gestellt werden.
2. Vertragsschluss und Schriftform
Der Auftragnehmer (AN) schließt Verträge ausschließlich schriftlich. Jeder Auftrag bedarf der
schriftlichen Auftragsbestätigung des AN. E-Mail oder Telefax genügen der Schriftform.
3. ÖNORMEN und Haftungsausschluss
Die ÖNORMEN gelten als vereinbart. Entgegen der ÖNORM kann jedoch kein Haftrücklass eingehalten
werden.
Bei Reinigungs- bzw. Imprägnierungsarbeiten an Fassaden übernimmt der AN keine Haftung für Risse
in
Fassadenteilen oder lockere Fassadenverkleidungen.
4. Leistungsinhalt bei Fassadenreinigungen
Der Vertrag über eine Fassadenreinigung ist ein Werkvertrag. Leistungsinhalt und einziger
geschuldeter
Erfolg ist die Entfernung von Verschmutzungen, die im Laufe der Zeit durch normale
Umwelteinwirkungen
entstanden sind ("Fassadenwäsche" genannt). Die Herstellung einer optisch und farblich
einheitlichen
Fläche ist nicht geschuldet, da unterschiedliche Verschmutzungsarten und Verfärbungen oft nicht
beseitigt werden können.
5. Beschaffenheit der Fassade
Der AG steht dafür ein, dass die zu reinigende Fassade bei Vertragsschluss und Durchführung der
Fassadenwäsche eine geeignete Beschaffenheit aufweist. Den AN trifft hinsichtlich der
Beschaffenheit
keine Prüfungs- oder Analysepflicht. Stellt der AN nach Vertragsschluss fest, dass die
Fassadenbeschaffenheit für die Fassadenwäsche ungeeignet ist, ist der AN zur Verweigerung der
Leistung
und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenseitige Ansprüche sind in diesem Fall
ausgeschlossen.
6. Arbeiten mit Wasser und Haftung
Bei Reinigungsarbeiten wird mit Wasser gearbeitet. Trotz sorgfältiger Ausführung kann es
passieren, dass
einzelne Tropfen der Reinigungsflotte auf andere Materialien (z.B. geweißelte Wände) gelangen.
Für
Flecken, die dadurch entstehen, übernimmt die Multiwork Hygiene GmbH keine Haftung. Der AG hält
den AN
ausdrücklich klag- und schadlos für solche Kleinschäden.
7. Gerüste und Müllcontainer
Gerüste, Rollgerüste oder Hebegeräte werden bauseits zur Verfügung gestellt oder durch den AN
organisiert und nach Aufwand verrechnet, außer es ist im Angebot anders angeführt.
Müllcontainer für anfallenden Baumüll und Grobschmutz sind nicht im Angebotspreis enthalten und
werden
nach Bedarf bestellt und eins zu eins an den AG weiterverrechnet.
8. Rückstände und Verschmutzungen bei Fassadenreinigungen
Bei der Fassadenwäsche können Verschmutzungen an Fenstern, Türen und sonstigen Bauteilen des
Gebäudes
entstehen. Die Fassadenwäsche hinterlässt zudem unvermeidbare Rückstände des Fassadenschutzes
sowie
Wasserflecken. Die Entfernung dieser Rückstände und Wasserflecken ist vom AN nicht geschuldet.
Dem AG
obliegt es, diese Rückstände und Wasserflecken unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach
Beendigung
der Fassadenwäsche, auf eigene Kosten zu entfernen oder eine gesonderte Beauftragung an den AN
zu
erteilen. Schäden, die durch eine verspätete Reinigung durch den AG entstehen, trägt
ausschließlich der
AG. Der AN haftet hierfür nicht, es sei denn, er hat es unterlassen, den AG auf seine
Reinigungspflicht
gesondert und ausdrücklich hinzuweisen.
9. Haftungsausschluss bei Nachverschmutzung
Für Verschmutzungen, die nach unserer Reinigung durch Handwerker oder andere Personen
verursacht werden,
übernimmt der AN keine Haftung. Eine erneute Reinigung wird in Regiestunden verrechnet.
10. Mitwirkungspflichten des AG
Der AG hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten
notwendigen
Mitwirkungshandlungen erfolgen. Dem AN ist im jeweils erforderlichen Maße für die Dauer der
Auftragsdurchführung freier Zugang zu Grundstück und Gebäude einschließlich der von den
Reinigungsarbeiten betroffenen Flächen zu ermöglichen. Sollte der Zugang nicht ausreichend
gewährleistet
sein, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu beanspruchen.
11. Hinweis auf Undichtigkeiten
Der AG hat den AN vor Auftragsdurchführung auf eventuelle Undichtigkeiten des Gebäudes oder
einzelner
Bauteile hinzuweisen. Eine Haftung des AN für Feuchtigkeitsschäden und vergleichbare
Schäden, die
infolge von Undichtigkeiten entstehen, ist ausgeschlossen. Der AN kann die Leistung
verweigern, wenn die
fehlende bzw. unzureichende Abdichtung zu Schäden führen könnte. In diesem Fall kann der AN
vom AG die
Abdichtung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Der neue Termin für die
Leistungserbringung ist
einvernehmlich festzulegen. Kommt der AG dem Abdichtungsverlangen nicht oder nicht
ausreichend nach, ist
der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Abnahme und Kontrolle
Gereinigte Räume oder Fassaden sind sofort nach der Reinigung von einem Verantwortlichen
des AG zu
kontrollieren, auf Mängel zu prüfen und nach Behebung der Mängel schriftlich abzunehmen.
13. Arbeitsablauf und Wartezeiten
Um einen einwandfreien Arbeitsablauf zu gewährleisten, dürfen sich ab Reinigungsbeginn
keine Arbeiter
oder andere Personen im Arbeitsbereich aufhalten. Wartezeiten, die durch andere Personen
verursacht
werden, werden in Regiestunden verrechnet.
14. Regiestunden und Zusatzarbeiten
Reinigungsarbeiten, die im Angebot nicht enthalten sind, werden in Regiestunden verrechnet.
Der
Regiestundenpreis beträgt € 65,00 netto pro Stunde. Fahrzeiten werden als Regiestunden
gerechnet.
KFZ-Pauschalen werden nicht berechnet.
15. Unbeseitbare Verschmutzungen
Der AG wurde darauf hingewiesen, dass nicht immer alle Verschmutzungen restlos beseitigt
werden können.
Eine Abnahme der Arbeit ist dennoch verpflichtend.
16. Glasreinigung und Haftung für Kratzer
Die Glasreinigung erfolgt mit geeigneten Glasreinigern, Einwaschern aus Lammfell und
Abziehern aus
Moosgummi. Bei starken Verschmutzungen wird ein Glashobel mit feiner Rasierklinge verwendet.
Bei Acryl-
und Plexiglas wird nur die Schutzfolie abgezogen und mit reinem Leitungswasser abgespült,
ohne
Nachpolieren. Kratzer oder Verkratzungen, die nach der Reinigung festgestellt werden, sind
nicht durch
unsere Reinigung entstanden, sondern werden durch diese nur sichtbar. Der AN ist hierfür
klag- und
schadlos zu halten.
17. Gültigkeit des Angebots und Zahlung
Das Angebot ist 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Zahlungen sind in Landeck zu leisten. Bei
Pauschalsummen bis € 2.000,00 netto erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto Kassa.
Bei
Pauschalsummen über € 2.000,00 netto erfolgt eine 2/3 Akontozahlung bei Auftragserteilung
und 1/3 nach
Fertigstellung (Schlussrechnung) mit 3 % Skonto innerhalb von 14 Tagen oder 30 Tage netto
Kassa.
18. Termine und Ersatzansprüche
Können Termine aufgrund von Einflüssen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht
eingehalten werden,
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
19. Haftung
Der AN haftet nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Eine
Haftung für Schäden aufgrund von Undichtigkeiten ist ausgeschlossen.
20. Änderungen des Vertrages
Änderungen des vorliegenden Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vorgenommen
werden. Mangels
Schriftform gilt der Inhalt dieses Vertrages unverändert.
21. Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht zuständig, in dessen
Gerichtsbezirk der
AN seinen Sitz hat.