für Naturstein- und Steinsanierungen
In diesem Angebot sind sämtliche Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte enthalten. Wasser und Strom müssen vom Auftraggeber kostenlos gestellt werden.
Die Räumlichkeiten müssen frei gemacht werden (Entfernung der Möbelstücke usw.), ansonsten wird das Räumen in Regie verrechnet.
Die ÖNORMEN gelten als vereinbart. Entgegen der ÖMORM kann jedoch kein Haftrücklass eingehalten werden.
Bei oben erwähnten Arbeiten ist fallweise mit Staubentwicklung bzw. Schleifschlamm zu rechnen. Reinigungsarbeiten sind eine bauseitige, für uns kostenlose Leistung. Bei Reinigungs- Schleif- und Sandstrahlarbeiten kommt es zu einer Lärmentwicklung durch Reinigungs- und Schleifmaschinen bzw. Sauger und Kompressor. Bei Schleifarbeiten über 1000,00 m² ist bauseits ein Entsorgungscontainer zur Entsorgung des Schleifschlammes bereit zu stellen.
Bei Sandstrahlung von Rutschstreifen muss das Material frei von jeder Beschichtung bzw. Abdeckung sein. Ansonsten wird das Entfernen von Beschichtung und Abdeckung in Regie plus Materialkosten verrechnet. Bei Sandstrahlarbeiten müssen Mauerwerk (Malerarbeiten) und Stiegen Geländer geschützt werden. Für entstandene Schäden an nicht abgedeckten Stellen wird von uns keine Haftung übernommen. Abdeckarbeiten können von uns in Regie durchgeführt werden.
Stromanschlüsse 220V, 380V, müssen bauseits zur Verfügung gestellt werden.
Für offene Fugen im Boden, Sockel oder Stiegen Bereich und daraus resultierenden Schäden durch Reinigungs- und Imprägnierungsarbeiten, kann von uns keine Gewährleistung übernommen werden. Sollten im Zuge der Arbeiten offene Fugen zutage treten, so werden diese auf Wunsch neu verfugt und in Regie plus Materialkosten abgerechnet.
Sollten bei Reinigungs- oder Sandstrahlarbeiten Anstriche, Lacke oder Anderes zum Vorschein kommen, welche vorher nicht ersichtlich waren und diese nur mehr mechanisch entfernbar sind, so wird diese mechanische Entfernung in Regiestunden plus Materialkosten abgerechnet.
Natursteinwerk und Holzböden sind in Farbe und Struktur Schwankungen unterworfen, die nicht beeinflusst werden können. Das vorgelegte Muster ist daher für die Gesamtfläche nicht bindend, es zeigt nur den Materialtyp, nicht aber alle Varianten. Eine bestimmte Art von Zeichnung, das Vorhandensein von Adern, Einschlüssen, Quarzfäden, Farbabweichungen und Unregelmäßigkeiten etc. und das Fehlen solcher Eigenschaften stellt keine Mangelhaftigkeit dar. Das gilt ausdrücklich auch für Schwankungen in der Farbgebung und Struktur des Materials. Durch Aufbringen einer dauerhaften Schutzimprägnierung können solche Schwankungen in der Farbgebung und Struktur verstärkt sichtbar werden (Farbtonvertiefung).
Grundsätzlich sind oben erwähnte Arbeiten vor den Malerarbeiten durchzuführen. Ist das Objekt bereits ausgemalt, können wir keine Haftung für wie immer geartete Beschädigung der Malerei übernehmen.
Bei Reinigungs- Imprägnierungs- bzw. Sandstrahlarbeiten an Außenfassaden wird von uns keine Haftung für Risse in Teilen der Fassaden bzw. lockeren Fassadenverkleidungen übernommen.
Bei Arbeiten an Außenfassaden bzw. Fensterbänken und Einfassungen ist ein Gerüst bauseits zur Verfügung zu stellen.
Der Regiestundensatz für einen Facharbeiter beträgt € 55,00 netto.
Bei Reinigungen in den Nachtstunden (18.00 Uhr bis 06.00 Uhr) berechnen wir 50% Aufschlag auf Arbeitsleistung, bei Sonn- und Feiertagsstunden berechnen wir 100% Aufschlag auf die Arbeitsleistung.
Material bei Regiearbeiten wird lt. Angebot bzw. Preisliste abgerechnet.
Der Ausführungszeitraum erfolgt nach Vereinbarung.
Angebot gültig 3 Monate, ab Angebotsdatum.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Endaufmaß.
Können wir auf Grund von irgendwelchen Einflüssen, an denen unsere Firma keine Schuld trifft, unseren Terminplan nicht einhalten, so kann seitens Ihrer Firma kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen netto Kassa.
Zahl und klagbar in Landeck.
Abänderungen des vorliegenden Vertrages sind nur insofern rechtswirksam, als sie schriftlich vorgenommen werden. Mangels Schriftform einer anders lautenden Vereinbarung gilt unverändert der Inhalt dieses Vertrages.
Wir bitten die allgemeinen Vertragsbestimmungen zu beachten, da wir uns im Fall einer Vertragsverletzung vorbehalten, den Auftrag jederzeit abzubrechen.
Wir bitten um Zeichen dafür, dass unsere allgemeinen Vertragsbestimmungen gelesen und anerkannt wurden.
Stand ab März 2023