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Allgemeine Vertragsbestimmungen

für Baureinigungen, Glasreinigungen und Spezialreinigungen
In diesem Angebot sind sämtliche Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte enthalten. Wasser und Strom müssen vom Auftraggeber gestellt werden.

Die ÖNORMEN gelten als vereinbart. Entgegen der ÖMORM kann jedoch kein Haftrücklass eingehalten werden.
Bei Reinigungs- bzw. Imprägnierungsarbeiten an Fassaden wird von uns keine Haftung für Risse in Teilen der Fassaden bzw. lockeren Fassadenverkleidungen übernommen.

Bei Reinigungsarbeiten wird mit Wasser gearbeitet. Wenn auch bei der Ausführung unserer Arbeiter vorsichtig darauf geachtet wird, dass keine Reinigungsflotte mit Anderen, der Reinigung nicht betreffenden Materialien (zB. einer geweißelten Wand, usw.) in Verbindung kommt, so kann es dennoch passieren, dass einzelne Tropfen der Reinigungsflotte mal danebengehen. Wenn dadurch zB. ein Fleck auf einer weißen Wand entstehen sollte, so kann seitens des Auftraggebers nicht die Reparatur auf Kosten der Multiwork Hygiene GmbH verlangt werden. Von solchen Kleinschäden sind wir ausdrücklich Klag- und schadlos zu halten, da diese nicht mutwillig, sondern im Zuge unseres Auftrages, trotz sorgfältiger Vorsicht passiert sind.

Gerüste, Rollgerüste oder Hebegeräte werden bauseits zur Verfügung gestellt oder durch uns organisiert und nach Aufwand verrechnet.

Müllcontainer für die Fassung des anfallenden Baumülls und Grobschmutz sind nicht im Angebotspreis enthalten. Diese werden nach Bedarf von uns bestellt und eins zu eins an den Bauherrn weiterverrechnet.

Für Verschmutzungen, die eventuell nach unserer Reinigung von Handwerkern oder jeglicher anderer Art von Personen verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Sollte dies beanstandet werden, und es kommt zu einer erneuten Reinigung von diesem genannten Bereich, so wird dies in Regiestunden nach verrechnet.

Ist seitens unserer Firma ein Raum gereinigt worden, so ist dieser sofort von einem Verantwortlichen zu kontrollieren, auf Mängel zu prüfen und anschließend nach Behebung der Mängel mit seiner Unterschrift abzunehmen.

Um einen einwandfreien Arbeitsablauf gewährleisten zu können, ist ab dem Zeitpunkt des Reinigungsbeginns Voraussetzung, dass sich keine Arbeiter oder andere Personen mehr im Bereich des Arbeitsumkreises bewegen. Sollte es durch Personen oder Arbeiter zu Wartezeiten unserer Arbeiter kommen und diese können keiner anderen Tätigkeit nachkommen, so ist dies in Regiestunden zu bezahlen.

Fallen irgendwelche Reinigungsarbeiten an, die in diesem Angebot nicht enthalten sind, so werden diese in Regiestunden verrechnet.

Kommt es zu einer erneuten Reinigung eines Raumes, der seitens Ihres Verantwortlichen bereits abgenommen wurde, so wird diese in Regiestunden verrechnet.

Der Regiestundenpreis beträgt für einen Facharbeiter € 46,00 netto pro Stunde. Fahrzeiten werden als Regiestunden gerechnet. KFZ Pauschalen werden nicht gerechnet.

Sie wurden darauf Aufmerksam gemacht, dass nicht immer alle Verschmutzungen restlos beseitigt werden können. Sollte es aus irgendeinem Grund dazu kommen, so sind Sie trotzdem verpflichtet uns die Arbeit abzunehmen.

Die Fa. Multiwork Hygiene GmbH versichert hiermit, dass eine Glasreinigung nur mit geeigneten Glasreinigern, sowie Einwaschern aus Lammfell und Abzieher aus Moosgummi durchgeführt wird. Bei starken Verschmutzungen durch Silikon, Farbe usw. wird zur Entfernung dieser, ein dafür vorgesehener Glashobel mit einer sehr feinen Rasierklinge benötigt. Bei Acryl- und Plexiglas wird ausschließlich die Schutzfolie abgezogen und mit reinem Leitungswasser die Oberfläche abgespült. Es wird nicht nachgetrocknet oder ab poliert, da je nach Qualität des Kunststoffglases sofort Kratzer sichtbar sind. Sollte nach einer Reinigung unserer Firma, von der Bauherrschaft, Bauleitung oder unserem Auftraggeber, Kratzer oder Verkratzungen festgestellt werden, so wird hiermit ausdrücklich bestätigt, dass die Fa. Multiwork Hygiene GmbH, schad- und klaglos zu halten ist! Diese Kratzer sind nicht durch unsere Reinigung herbeigeführt worden, sondern erst durch unsere Reinigung sichtbar geworden und sind auf eine bereits vorherig passierte Beschädigung zurückzuführen.

Angebot gültig 4 Wochen ab Angebotsdatum. Zahl und klagbar in Landeck.

Können wir auf Grund von irgendwelchen Einflüssen, an denen unsere Firma keine Schuld trifft unseren Terminplan nicht einhalten, so kann seitens Ihrer Firma kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.

Bei Pauschalsummen bis € 2.000,00 netto erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto Kassa. Bei Pauschalsummen über € 2.000,00 netto erfolgt eine 2/3 Akontozahlung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung (Schlussrechnung) mit 3 % Skonto innerhalb von 14 Tagen oder 30 Tage netto Kassa!

Abänderungen des vorliegenden Vertrages sind nur insofern rechtswirksam, als sie schriftlich vorgenommen werden. Mangels Schriftform einer anders lautenden Vereinbarung gilt unverändert der Inhalt dieses Vertrages.

Wir bitten die allgemeinen Vertragsbestimmungen zu beachten, da wir uns im Fall einer Vertragsverletzung vorbehalten, den Auftrag jederzeit abzubrechen.

Mit Unterfertigung und Annahme des Angebots bestätigen Sie, dass unsere allgemeinen Vertragsbestimmungen sowie die Klag- und Schadloshaltung bei Kratzern und Verkratzungen in Glas-, Acryl- und Plexiglas gelesen und anerkannt wurden.

Stand ab Jänner 2023
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